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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Prof. Dr. Diethelm Klippel – Ehem. Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte

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Archiv Drittmittelprojekte

Strafrechtsdiskurs und Strafgesetzgebung.Einklappen

Thema: Strafrechtsdiskurs und Strafgesetzgebung. Die Umsetzung strafrechtlicher Ordnungsvorstellungen im Deutschland des 19. Jahrhunderts

Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit einer ganzen und einer halben BAT IIa-Stelle geförderte Forschungsprojekt wendet sich der deutschen Strafrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts als einem von der Geschichtswissenschaft wie der Rechtsgeschichte bislang vernachlässigten Gebiet zu. Unter Verwendung der von der sogenannten neuen Ideengeschichte entwickelten Methoden soll der Zusammenhang zwischen Strafrechtsdiskurs und Strafgesetzgebung zwischen 1813 und 1871 untersucht werden. Es geht darum festzustellen, wie sich die strafrechtlichen Ordnungsvorstellungen, die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts als Antwort auf die Legitimitätskrise der auf dem gemeinen Recht basierenden Strafrechtsordnung entwickelt wurden, in den Strafgesetzbüchern der deutschen Einzelstaaten und des Deutschen Reiches niederschlugen. So kann gezeigt werden, welche Ideen von Verbrechen und Strafen sich in der Gesetzgebungspraxis durchsetzten und warum sie es taten. Als Quellen dienen straftheoretische Schriften, Strafgesetzbücher sowie Gesetzentwürfe und -beratungen, Gutachten und Parlamentsprotokolle.

Die übergeordnete Fragestellung wird im Hinblick auf zwei unterschiedliche Aspekte behandelt. Dr. Sylvia Kesper-Biermann beschäftigt sich mit der Entstehung des Reichsstrafgesetzbuches von 1871. Dabei geht es um die Frage, welche Vorstellungen von Verbrechen und Strafe sich in dem Gesetzeswerk niederschlugen und warum sie sich gegenüber anderen durchsetzen konnten. Die Analyse umfaßt neben diesen langfristigen Entwicklungsprozessen auch die unmittelbaren politischen Rahmenbedingungen und Faktoren, die bei der Genese des Reichs-Strafgesetzbuches eine Rolle spielten.

Martina Henze wendet sich der Einzelhaft als einem wichtigen Teilbereich des Strafvollzuges im 19. Jahrhundert zu. Sie untersucht die Behandlung dieses Themenkomplexes im straftheoretischen Diskurs und die Umsetzung in die gesetzgeberische Praxis.

​Staat und Privatheit. Einklappen

Staat und Privatheit. Die Grenzen der Regulierung bürgerlichen Verhaltens (1750 - 1850)

Das aus sechs Teilprojekten bestehende Forschungsvorhaben - neben Prof. Dr. Diethelm Klippel sind die Professoren Dres. Günther Lottes (Gießen) und Hans-Peter Ullmann (Köln) beteiligt - wird von der Volkswagen-Stiftung für die Bayreuther Teilprojekte mit einer halben Stelle BAT IIa und einem Promotionsstipendium gefördert. Das Projekt verfolgt als übergeordnetes Ziel die historische Analyse der Möglichkeiten und Grenzen der staatlichen Regulierung bürgerlichen Verhaltens in dem Zeitraum von ca. 1750 bis ca. 1850. Anhand von drei Themenfeldern der "Privatheit" - Religion, Familie und Haus, Eigentum - soll zum einen untersucht werden, mit welchen Mitteln, Zielen und theoretischen Vorstellungen der neuzeitliche Staat menschliches Verhalten regulierte und wo der staatliche Zugriff aufhören sollte. Darüber hinaus soll der Frage nachgegangen werden, wie sich Individuen gegenüber diesen staatlichen Regulierungsbemühungen verhielten und ob (und ggf. wie) sie sie beeinflußten.

Die von den Bayreuther Rechtshistorikern bearbeiteten Teilprojekte beschäftigen sich mit zwei zentralen Aspekten von Ehe und Familie: der Eheschließung und der elterlichen Gewalt. Gegenstand des von Martin Fuhrmann bearbeiteten Forschungsprojektes ist die Analyse der Zusammenhänge und möglichen Wechselwirkungen zwischen Bevölkerungstheorie, staatlicher Bevölkerungspolitik, Familien- und Eherechtstheorie und staatlichem Eherecht - insbesondere dem Eheschließungsrecht - einerseits und dem tatsächlichen oder vorgestelltem menschlichen Verhalten andererseits in dem Zeitraum von 1770 bis 1870. Dietrich Berding untersucht die theorie- und gesetzgebungsgeschichtliche Entwicklung des Verhältnisses zwischen elterlicher Gewalt und Staat. Im Vordergrund steht die Frage nach der Verschiebung der Grenzen des staatlichen Einflusses auf Ausgestaltung und Ausübung der elterlichen Gewalt.

​Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. JahrhundertEinklappen

Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert

Nach verbreiteter Auffassung starb das Naturrecht zu Beginn des 19. Jahrhunderts ab. Dementsprechend hat sich die historische Forschung bisher nur am Rande mit der Bedeutung dieser Wissenschaftsdisziplin für Politik und Recht des 19. Jahrhunderts beschäftigt. Demgegenüber geht das Forschungsprojekt von der inzwischen gesicherten Erkenntnis aus, daß im gesamten 19. Jahrhundert eine Fülle von naturrechtlich-rechtsphilosophischen Schriften erschien und zudem Naturrecht und/oder Rechtsphilosophie feste Bestandteile der Juristenausbildung waren. Weitgehend unerforscht sind aber die Inhalte und Funktionen von Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert.
 

  • Erstens soll eine breit angelegte, auf dem Prinzip der Autopsie beruhende Bibliographie der naturrechtlich-rechtsphilosophischen Literatur des 19. Jahrhunderts die Voraussetzungen für die Erforschung von deren Inhalten und Funktionen schaffen;

  • zweitens sollen Einzelstudien zu ausgewählten Themen durchgeführt und angeregt werden;

  • drittens soll ein handbuchartiger Überblick zur Geschichte von Naturrecht und Rechtsphilosophie erstellt werden.

​Staat und Bevölkerungspolitik IEinklappen

Staat und Bevölkerungspolitik I. Politische Theorie, Gesetzgebung und Verwaltungspraxis im 19. Jahrhundert

Bevölkerungstheoretische und -politische Fragen spielten in der Staats- und Gesellschaftstheorie seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zunehmend eine wichtige Rolle. In dem Prozess der Akkumulation staatlicher Macht, wachsender Staatstätigkeit und der Durchdringung vormals staatsfreier Räume wurde die "Ressource" Bevölkerung durchgehend zum Gegenstand theoretischer Reflexion und politischer Gestaltung. Der Diskurs über Bevölkerungsfragen wurde im Allgemeinen (d.h. naturrechtlich-rechtsphilosophischen) Staatsrecht, in Politikwissenschaft, Verwaltungslehre, Nationalökonomie, Politischer Ökonomie und in einigen Naturwissenschaften, insbesondere in der Medizin, geführt, und zwar gerade auch im Hinblick auf praktische Verwirklichung durch staatliches Handeln.

Hier setzt das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Schwerpunktprogramms "Ursprünge, Arten und Folgen des Konstrukts ‚Bevölkerung' vor, im und nach dem Dritten Reich" mit einer BAT 2a-Stelle und einer BAT 2a/2-Stelle geförderte Projekt am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an. In zwei Teilprojekten wird untersucht, inwieweit sich der bevölkerungspolitische Diskurs des 19. Jahrhunderts in rechtlichen Normen niederschlug, wie deren Anwendung und Durchsetzung aussahen, ferner, ob die Verwaltungspraxis auf die Normen zurückwirkten und ob beide sich auf die Theorie auswirkten.

Das Hauptprojekt (Dr. Esteban Mauerer) analysiert den bevölkerungspolitischen Diskurs insbesondere unter dem Aspekt der Rolle des Staates. Ferner wird der Blick auf die Verflechtungen zwischen Theorie und Praxis gerichtet. Zu untersuchen sind diejenigen Gesetze und andere rechtliche Normen ausgewählter deutscher Staaten, dann des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches, die darauf abzielten, bevölkerungspolitische Vorgaben in gesellschaftliche Praxis zu überführen. Dabei handelt es sich insbesondere um Regelungen, die die Eingehung von Ehen erleichterten oder erschwerten, Mobilität und Feizügigkeit normierten, die Staatsangehörigkeit festsetzten oder auf sonstige Weise insbesondere die qualitative Entwicklung der Bevölkerung beeinflussen wollten. Schließlich wird der Frage nach der Umsetzung der staatlichen Maßnahmen nachgegangen.

Im zweiten Teilprojekt (Rechtsreferendarin Caren Möller) stehen die bevölkerungspolitischen Aspekte der "Medicinalpolicey", einer Unterdisziplin der Polizeiwissenschaft, im Mittelpunkt des Interesses. Wiederum auf den drei Ebenen des theoretischen Diskurses, der rechtlichen Normen und deren Verwirklichung (hier mit Schwerpunkt auf Bayern) wird das Interesse des Staates an Gesundheit und Leben der Bevölkerung im 19. Jahrhundert untersucht. 

​Staat und Bevölkerungspolitik IIEinklappen

Staat und Bevölkerungspolitik II. Politische Theorie, Gesetzgebung und Verwaltungspraxis 1871-1933

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat Prof. Dr. Diethelm Klippel (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte) für zwei Jahre Personal- und Sachmittel zur Weiterführung eines Forschungsprojektes zum Thema „Staat und Bevölkerungspolitik. Politische Theorie, Gesetzgebung und Verwaltungspraxis 1871-1933“ bereitgestellt. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Ursprünge, Arten und Folgen des Konstrukts ,Bevölkerung’ vor, im und nach dem ,Dritten Reich’“ wurden u.a. eine BAT 2a-Stelle (Dr. Esteban Mauerer) und eine BAT2a/2-Stelle (Dr. Sylvia Kesper-Biermann) bewilligt.

Das Projekt zielt darauf ab, in zwei Bereichen Theorie und Praxis der Bevölkerungspolitik in Deutschland zwischen 1871 und 1933 zu erforschen. Das Hauptprojekt untersucht Theorie und Praxis der Bevölkerungspolitik, soweit sie sich in den Staatswissenschaften, der Gesetzgebung und im Verwaltungsvollzug äußern, vornehmlich in zwei Themenfeldern: Erstens wird nach den Einflüssen bevölkerungspolitischer Theorien gefragt, die in dem Entstehungsprozeß einschlägiger Normen und dann in den verabschiedeten Gesetzen zum Tragen kamen. Insbesondere geht es um die gegenseitige Beeinflussung der Theorie der Bevölkerungspolitik und der rechtlichen Normen, die die Bevölkerungsentwicklung quantitativ und/oder qualitativ beeinflussen wollten, z.B. Regelungen zur Eingehung von Ehen, zur Freizügigkeit und Mobilität, zur „Gesundheitspolizei“ oder zur Staatsangehörigkeit. Zweitens richtet sich der Blick auf die Implementierung der Gesetze in Justiz und Verwaltung der deutschen Länder und auf die Auswirkungen des Verwaltungshandelns auf die Bevölkerung. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Zeit der Weimarer Republik liegen, als dem Reich gemäß der Reichsverfassung ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz in Angelegenheiten der „Bevölkerungspolitik“ zustand.

Das Teilprojekt fragt nach der internationalen Dimension vornehmlich der eugenischen Bevölkerungspolitik der Weimarer Republik. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, daß die Bevölkerungsentwicklung und die bevölkerungspolitischen Ideen und Maßnahmen in der Weimarer Republik stets im internationalen Kontext betrachtet wurden. Untersucht werden also die Rezeption und der Einfluß bevölkerungspolitischer Konzepte des Auslandes, darüber hinaus die Funktionen der Bezugnahme auf ausländische Konzepte und ausländische Maßnahmen der Bevölkerungspolitik.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Diethelm Klippel

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